Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen und Leistungen an die Kraftanlagen Gesellschaften

Fassung März 2022

 

1.0 Allgemeines

Wir bestellen unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vorrangig gelten jedoch die je nach Art der Lieferungen/Leistungen besonderen Geschäftsbedingungen, soweit sie im Bestellschreiben aufgeführt sind. Die Annahme unserer Bestellung durch Sie gilt als Anerkennung der vorgenannten Geschäftsbedingungen unter Verzicht auf widersprechende eigene Verkaufs- bzw. Lieferbedingungen. Dies gilt auch, wenn Ihren entgegenstehenden Bedingungen von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich anerkannt sind. In diesen Fällen gelten unsere vorgenannten Bedingungen ergänzend. Die zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag verlangten Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, soweit wir nicht ausdrücklich die qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz verlangen.

2.0 Angebote

Die Einreichung von Angeboten erfolgt für uns kostenlos. Für Besuche, Kostenvoranschläge, Ausarbeitung von Planungsunterlagen und dgl. wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt.

3.0 Bestellung/Vertragsabschluss

3.1

Bestellungen, Aufträge, Vereinbarungen sowie Ergänzungen und Änderungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich erteilt oder bestätigt haben.

3.2

Wird ein Auftrag telefonisch vorab vergeben, so verpflichten Sie sich, bei Eingang unserer schriftlichen Bestellung bzw. Bestätigung sofort eine Überprüfung Ihrer und unserer bisherigen Angaben durchzuführen und uns eventuelle Abweichungen sofort mitzuteilen.

3.3

Sie dürfen die Ihnen übertragenen Leistungen/Lieferungen vollständig nur mit unserem vorherigen Einverständnis weitervergeben. Die vollständige Weitervergabe durch Weitervergabe in Teilen ist ebenfalls von unserem Einverständnis abhängig.

3.4

Der gesamte mit der Bestellung zusammenhängende Schriftwechsel ist an die im Bestellschreiben angegebene Anschrift zu richten und muss alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben (Bestell-Nr. und -Datum, Auftrags-Nr. und Pos.-Nr.) enthalten.

4.0 Versandvorschriften

4.1

Der Versand hat an die in unserer Bestellung bzw. Bestätigung angegebene Versandanschrift zu erfolgen, wenn nicht vor Versand eine andere Anschrift schriftlich durch uns mitgeteilt wird. Der Versand ist uns durch eine/n Versandanzeige/Liefernachweis, unterschrieben vom Empfänger, in zweifacher Ausfertigung nachzuweisen. Er muss folgende Angaben enthalten:
– Bestell-Nr. und -Datum, Auftrags-Nr. und Pos.-Nr.,
– Art, Menge, Netto- und Bruttogewicht der Waren,
– die in der Bestellung enthaltene Versandanschrift sowie
– Angaben, die von uns zusätzlich in der Bestellung verlangt wurden.
Eine Ausfertigung begleitet die Ware; die andere Ausfertigung ist uns durch die Post zuzusenden.

4.2

Für die durch Nichtbeachtung dieser Bestimmungen etwa entstehenden Zahlungsverzögerungen lehnen wir jede Verantwortung ab. Die durch Nichtbeachtung der Versandanschriften etwa entstehenden Mehrkosten sind von Ihnen zu tragen. Sind vereinbarungsgemäß die Frachtkosten von uns zu tragen, so verpflichten Sie sich, die günstigste Versandart zu wählen; es sei denn, dass von uns ausdrücklich eine bestimmte Versandart verlangt wird. Mehrkosten, die durch ungünstige Wahl einer teureren Transportart entstehen, sind von Ihnen zu tragen.

4.3

Der Versand erfolgt auf Ihre Gefahr. Die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Untergangs bleibt bis zur Ablieferung an der von uns gewünschten Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle bei Ihnen.

4.4

Sie sind verpflichtet, Transportverpackungen auf Ihre Kosten zurückzunehmen, sofern wir im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbaren. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.

5.0 Materialbeistellungen

5.1

Wird Ihnen durch uns Material beigestellt, so darf dies nur auftragsgemäß für uns verwendet werden. Das gesamte Material bleibt unser Eigentum. Es ist separat zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Sie sind gegebenenfalls verpflichtet, Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen. Für das durch uns beigestellte Material tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs. Sie sind verpflichtet, eine entsprechende Versicherung in angemessener Höhe abzuschließen.

5.2

Vor Ausführung Ihrer Lieferungen und Leistungen haben Sie zu überprüfen, ob unsere Beistellungen ordnungsgemäß, insbesondere termingerecht erfolgten. Ist dies nicht der Fall, sind Sie verpflichtet, eine Nachfrist zu setzen und nochmals die gewünschten Materialbeistellungen zu bezeichnen. Gleichzeitig haben Sie darauf hinzuweisen, welche terminlichen und sonstigen Konsequenzen sich bei einer Überschreitung der Nachfrist durch uns ergeben. Fehlt ein solcher Hinweis oder werden die gewünschten Materialbeistellungen nicht ausreichend aufgeführt, haben Sie insbesondere keinen Anspruch auf Terminverlängerung. Unsere Rechte bleiben unberührt.

5.3

Wird durch uns beigestelltes Material mit uns nicht gehörenden Materialien verarbeitet, verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Materials (Einkaufspreis zzgl. Umsatzsteuer) zu den verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung bzw. Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt ebenfalls als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört; der Lieferant verwahrt das Miteigentum für uns. Wenn die uns aufgrund dieser Bestimmung zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10 % übersteigt, sind wir auf Ihr Verlangen zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl verpflichtet.

5.4

Wir haften bei der Beistellung von Materialien für vorsätzliches, grob fahrlässiges oder arglistiges Verhalten unsererseits, sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

6.0 Vergütung

6.1

Die vereinbarten Preise sind Festpreise.

6.2

Die Preise verstehen sich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, frei Haus einschl. Verpackung, Zoll und Versicherung bis zur angegebenen Versandanschrift/Verwendungsstelle.

6.3

Die Rechnung ist sofort nach erfolgter Lieferung/Leistung mit Angabe der Bestell-Nr. und Auftrags-Nr. dreifach einzureichen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist ggf. in der Rechnung gesondert auszuweisen.

7.0 Zahlungsbedingungen

7.1

Sie gestatten uns, von allen Ihnen zustehenden (Abschlags-, Schluss-) Rechnungsbeträgen – nach Abzug vereinbarter Sicherheits- und berechtigter Mängeleinbehalte und Rechnungskorrekturen – 3% Skonto abzuziehen, wenn wir bis zum 15. Werktag nach Zugang Ihrer Rechnung zahlen. Bis zu diesem Zahlungsziel können keine Fälligkeitszinsen geltend gemacht werden. Die Frist läuft ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. Erbringung der Leistungen und sofern Dokumentationen und Prüfzeugnisse zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an uns. Verspätete Zahlungen, die ihre Ursache in nicht ordnungsgemäßen Lieferpapieren oder in unvollständigen Rechnungsangaben haben, berechtigen uns trotzdem zum jeweiligen Skontoabzug.

7.2

Wir behalten uns vor, Zahlungen durch Überweisung, in bar oder mit Schecks zu leisten.

7.3

Eine Abtretung von Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen besonderer Vereinbarungen.

7.4

Eine Verlängerung bzw. Erweiterung Ihres Eigentumsvorbehalts ist ausgeschlossen.

7.5

Wir sind verpflichtet gemäß § 48 Einkommenssteuergesetz von allen zu zahlenden Vergütungen eine Quellensteuer von derzeit 15% einzubehalten und diese für Rechnung des Auftragnehmers an das zuständige Finanzamt abzuführen. Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ist das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer. Wir werden keinen Steuerabzug vornehmen, wenn Sie uns zusammen mit der Rechnung, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Zahlungstermin eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48 b Abs. 1 Satz 1 Einkommenssteuergesetz vorlegen, die uns von der Verpflichtung zum Einbehalt befreit.

7.6

Wir sind Bauunternehmer im Sinne von § 13b Umsatzsteuergesetz (Dies gilt nicht für die Gesellschaften: ECM Ingenieur-Unternehmen für Energie- und Umwelttechnik GmbH, München, GAH Pensions GmbH, Heidelberg, IA Tech GmbH, Jülich). Sofern Sie Bauleistungen für uns erbringen, ist in den Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen.

8.0 Aufrechnung, Konzernverrechnungsklausel, Zurückbehaltung

8.1

Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir in jedem Fall mit unseren Forderungen gegen Ihre Forderungen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, aufrechnen dürfen, auch wenn die gegenseitigen Forderungen verschieden fällig sind. Sind die Forderungen verschieden fällig, so werden unsere Forderungen insoweit spätestens mit der Fälligkeit unserer Verbindlichkeit fällig und mit Wertstellung abgerechnet. Dies gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Seite Zahlung in Wechseln oder in anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart worden ist. Gegebenenfalls beziehen sich diese Vereinbarungen nur auf den Saldo.

8.2

Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir mit unseren unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen sämtliche Forderungen aufrechnen dürfen, die Ihnen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns nahestehende Unternehmen, die unserem Konzernverbund angehören, aus- und zustehen.

8.3

Die unserem Konzernverbund im Sinne der Ziffer 8.2 angehörenden Unternehmen sind:

8.4

Ihr Zurückbehaltungsrecht an Sachen, Unterlagen und Daten gleich welcher Art, die wir Ihnen zur Erfüllung Ihrer Liefer- /Leistungsverpflichtungen zur Verfügung gestellt haben, ist ebenso ausgeschlossen wie Ihr Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.

9.0 Termine, Verzug, Höhere Gewalt

9.1

Die schriftlich vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung eines Termins oder der Frist ist der Eingang der Ware bzw. Erbringung der Leistungen bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle bzw. die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.

9.2

Erkennen Sie, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der voraussichtlichen Verzögerung schriftlich mitzuteilen.

9.3

Kein Annahmeverzug tritt ein, wenn die Nichtabnahme der bestellten Lieferungen/Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse (Höhere Gewalt), die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen sind. Können wir auch nach angemessener Fristverlängerung aus den genannten Gründen nicht abnehmen, so ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt; Schadensersatzansprüche des Lieferanten sind in diesem Fall ausgeschlossen.

9.4

Bei früherer Anlieferung als vereinbart, behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Ihre Kosten vorzunehmen. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung/Leistung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Ihre Kosten und Gefahr. Wir behalten uns vor, im Falle vorzeitiger Lieferung/Leistung die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstage vorzunehmen.

10.0 Vertragserfüllung

10.1

Sie stehen dafür ein, dass sämtliche von Ihnen gelieferten Gegenstände und alle von Ihnen erbrachten Leistungen dem neuesten Stand der Technik, sofern nicht den anerkannten Regeln der Technik widersprechend, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften, Richtlinien und technischen Regelwerken von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Sie übernehmen die Beschaffenheits- bzw. Haltbarkeitsgarantie für die in unserer Bestellung bzw. den Vertragsbestandteilen genannten Leistungsmerkmale oder Qualitätsangaben. Sollten die Leistungsmerkmale oder Qualitätsangaben aus der Bestellung bzw. den Vertragsbestandteilen nicht eindeutig hervorgehen oder sollte eine Lieferung/Leistung mit den von uns verlangten Leistungsmerkmalen oder Qualitäten zu den vereinbarten Lieferterminen nicht möglich sein, so ist in jedem Fall mit uns Rücksprache zu halten.

10.2

Haben Sie Bedenken gegen die von uns gewünschte Art der Ausführung, so haben Sie uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Lieferungen/Leistungen nach Zeichnungen müssen die auf diesen Zeichnungen eingetragenen Maße von Ihnen vor Beginn kontrolliert werden. In den Zeichnungen enthaltene Maßfehler, die Änderungen in der begonnenen Fertigung bewirken, berechtigen nicht zu Nachforderungen irgendwelcher Art.

10.3

Wir werden von Ihnen gelieferte Sachen, sobald uns dies im Rahmen unserer normalen Bearbeitung möglich ist, visuell auf offene oder leicht erkennbare Mängel überprüfen und rügen. Eine Überprüfung auf Einhaltung sämtlicher unserer Vorgaben für die Bestellung können wir jedoch in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen. Verdeckte Mängel werden binnen zwei Wochen nach ihrer Erkennbarkeit gerügt.

11.0 Rechte bei Mängeln

11.1

Unsere Rechte bei Mängeln der Lieferungen/Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, falls VOB/B oder VOL/B vereinbart wurde, nach diesen.

11.2

Bei Verträgen nach VOB/B oder VOL/B gilt die Gewährleistungsfrist der Hauptleistung auch für die Mängelbeseitigungsleistung. Sie haben eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und diese nach Aufforderung nachzuweisen. Sie werden mit uns, soweit wir dies für erforderlich halten, eine entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung abschließen. Wir sind berechtigt, jederzeit während der Laufzeit des Vertrages eine Qualitätskontrolle bei Ihnen und den von Ihnen beauftragten Subunternehmen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Qualitätskontrolle entbindet Sie jedoch nicht von Ihren vertraglichen Verpflichtungen; eine zusätzliche Verantwortung übernehmen wir nicht. Die sachlichen Kosten der Qualitätskontrolle gehen zu Ihren, die personellen Kosten zu unseren Lasten. Dies gilt jedoch nicht, wenn erhebliche Beanstandungen eine Wiederholung der Qualitätskontrolle erforderlich machen. In diesem Fall gehen auch alle personellen Kosten einschließlich der erforderlichen Aufwendungen zu Ihren Lasten.

12.0 Haftung

12.1

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2

Sie haften für alle Schäden, die Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – unabhängig davon, ob diese während der Arbeit in unseren Betrieb integriert sind oder nicht – uns, unseren Mitarbeitern oder einem Dritten schuldhaft verursachen. Sollten wir wegen eines solchen Schadens in Anspruch genommen werden, so stellen Sie uns von jeglichen sich hieraus ergebenden Ansprüchen und Kosten frei.

12.3

Sie haften für alle Schäden, die Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die durch einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen zum Schutze der Umwelt und der Arbeitssicherheit, insbesondere die Bestimmungen der Immissionsschutzgesetze, der Altölverordnung, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes, des Umwelthaftungsgesetzes und des Umweltschadensgesetzes und der dazu jeweils ergangenen Verordnungen sowie der entsprechenden europarechtlichen Bestimmungen entstehen. Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eines solchen Verstoßes gegen uns richten.

13.0 Versicherung

Sie verpflichten sich, eine für die Bestellung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung (und gegebenenfalls Planungshaftpflicht) abzuschließen und bis zur Erfüllung aufrechtzuerhalten. Außerdem werden Sie sich gegen alle Risiken aus der Produkthaftung sowie der Umwelthaftung in angemessener Höhe versichern. Die in Ihrem Betrieb oder bei Ihren Tätigkeiten bestehenden Risiken gegen Umweltschäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes werden Sie durch eine Umweltschadensversicherung in angemessener Höhe versichern. Auf Verlangen werden Sie uns die Versicherungspolicen vorlegen.

14.0 Kündigungsrecht

Wir sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen bei Einstellung Ihrer Lieferungen/Leistungen, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie freiwilliger Liquidation.

15.0 Sonstiges

15.1

Sie verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die Ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Sie haben Ihre Unterlieferanten entsprechend zu verpflichten. Die von uns im Rahmen der geschäftlichen Zusammenarbeit übergebenen Daten und Unterlagen sind strikt geheim zu halten.

15.2

Auf unsere Kosten hergestellte oder von uns eingesandte Modelle, Zeichnungen usw. bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder weiterverwendet, noch vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie haften uns für alle Schäden, die durch eine Zuwiderhandlung entstehen. Sie sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, zusammen mit der Lieferung/Leistung an uns kostenlos zurückzusenden.

15.3

Die Benutzung unserer Anfragen und Bestellungen sowie des sonstigen Schriftwechsels zu Werbezwecken ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

15.4

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragspartner, diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.5

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Ort, an dem Ihre Lieferungen/Leistungen von uns verwandt werden; sofern dieser Ort in unserer Bestellung nicht genannt ist, die Versandanschrift. In allen übrigen Fällen, auch für Zahlungen, ist Leistungs- und Erfüllungsort der Sitz unserer Gesellschaft.

15.6

Alleiniger Gerichtsstand ist der Sitz des für die bestellende Gesellschaft zuständigen Gerichts

15.7

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).

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die Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferungen/Leistungen an Unternehmen von Kraftanlagen Romania und IPIP finden sie hier:

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